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JHA-Erfolg: das offizielle Richteramt!

erstellt von Birgit Primig zuletzt verändert: 21.11.2008 11:50

Kurz vor dem Jahresende können die JHA einen großen Erfolg feiern: Der "Richter für Junior Handling" wurde in die neue Richterordnung des ÖKV aufgenommen und wird damit als eigenes Richteramt mit eigener Ausbildung offiziell anerkannt. Ehemalig Junior-HandlerInnen können schon mit 18 "RichterIn für Junior Handling" werden.

Der ÖKV hat einige Änderungen in der Richterausbildung beschlossen, ab 1. Jänner 2007 tritt daher eine neue Richterordnung in Kraft. Der für die JHA wichtigste Punkt: die Zulassung, Ausbildung und Ernennung von RichterInnen für Junior Handling ist darin geregelt.

Die wesentlichsten Punkte:
  • Alle neuen RichterInnen müssen ein Seminar der JHA besuchen, bei dem sie auch praktisch Junior Handling lernen.
  • Es ist nicht notwendig, RasserichterIn zu sein, um Junior Handling RichterIn zu werden.
  • Die Altersgrenze für neue Junior Handling RichterInnen ist mit der Vollendung des 18. Lebensjahres wesentlich niedriger als für andere Formwertrichter. Damit können Junior HandlerInnen die Ausbildung antreten, sobald sie nicht mehr im Bewerb stehen.
  • Im Gegensatz zu allen anderen FormwertrichterInnen dürfen Junior Handling RichterInnen bei Ausstellungen fremde Hunde im Rassering präsentieren, sofern sie an diesem Tag nicht den Junior Handling Bewerb richten.
Damit wurde die beste Basis geschaffen, unsere Kids und Junioren weiter im Ring zu sehen, auch wenn sie selbst schon zu alt für den Bewerb sind. Und: Österreich hat mit dieser Regelung eine Vorreiterrolle für die europäischen Verbände.

Ein Auszug aus der Richterordnung steht hier:
Referenz(en)

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